Kommunale Haushalte und Jahresabschlüsse

Die Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens auf kommunaler Ebene wird in Hessen unter der Bezeichnung "Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem" (NKRS) zusammengefasst. Hierbei handelt es sich um ein Konzept, das vor allem Haushaltsplanung, Steuerung, Buchführung und Rechnungswesen modernisieren soll.

In diesem Zuge wurde das kamerale Haushalts- und Rechnungswesen durch die Buchungssystematik der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten Soll und Haben) ersetzt, welches sich an der kaufmännischen doppelten Buchführung orientiert.

Ziele der Doppik sind vor allem die Gewährleistung der Generationengerechtigkeit, eine erhöhte Transparenz, eine effizientere und effektivere öffentliche Leistungserstellung sowie eine verbesserte Steuerung durch Orientierung an output-/ wirkungsorientierten Zielen und Kennzahlen.

Die Doppik erfasst das Ressourcenaufkommen (Erträge) und den Ressourcenverbrauch (Aufwand) und ermöglicht damit, die Veränderung des Vermögens einer Kommune abzubilden. Sie vermeidet damit die Fehlsteuerung des nur zahlungsorientierten kameralen Rechnungswesens, bei dem dieser Vermögensverzehr nicht erfasst und damit nicht steuerungswirksam wird.

Das doppische Haushaltswesen besteht aus einer Drei-Komponenten-Rechnung mit Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung. Es ist eine systematische Prognoserechnung mit Planungsfunktion und dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune. Das System beruht auf einfachen mathematischen Gleichungen mit Soll und Haben, die seit Jahrhunderten im Rechnungswesen praktiziert werden und welche die Korrektheit der Buchhaltung garantieren. Da Soll und Haben in der gleichen Spalte erfasst werden, muss buchhalterisch ein Minuszeichen (-) vor den Beträgen im Haben stehen (vgl. auch Luca Pacioli, 1494, "Summa de arithmetica, geometria, proportioni et proportionalita"). Somit stehen Erträge und Auszahlungen mit negativem Vorzeichen in den Büchern und der Planung, Aufwendungen und Einzahlungen dagegen mit positivem Vorzeichen. Zum Ergebnis- und Finanzhaushalt wird ein umfassender Investitionsplan, sortiert nach Investitionsnummern, beigefügt. Hier sind die Investitionsvorhaben in Gänze zu überblicken.

Das Gegenstück zum doppischen Haushaltsplan in der Rechnungslegung ist der doppische Jahresabschluss. Er fungiert als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darzustellen.

Der Haushalt wird in den Sitzungen der Gemeindevertretung mit ihren Fachausschüssen beraten. Diese Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Über Termine, Tagesordnungen und Sitzungsdokumente wird im Ratsinformationssystem der Gemeinde Grävenwiesbach informiert:

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Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Grävenwiesbach inkl. Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises