Gebühren und Steuern in der Gemeinde Grävenwiesbach 2024

Stand: Januar 2024
Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr / Irrtum vorbehalten; die aktuell verbindlichen Gebühren können Sie in den jeweiligen Satzungen nachlesen.

Bezeichnung

Spezifizierung

Hebesatz / Gebühr

Grundsteuer A

 

370 v. H.

Grundsteuer B

 

690 v. H.

Gewerbesteuer

 

380 v. H.

Hundesteuer

1. Hund
2. Hund
3. und jeder weitere Hund

gefährlicher Hund
Ersatzhundesteuermarke

66,00 EUR/Jahr
132,00 EUR/Jahr
198,00 EUR/Jahr

480,00 EUR/Jahr
5,00 EUR

Müllgebühren

jährl. Grundgebühr

 

 

bei einem 120 l Restmüllbehälter

117,37 EUR

 

bei einem 240 l Restmüllbehälter

234,73 EUR

 

bei einem 1100 l Restmüllbehälter

1.075,85 EUR

 

Leerungsgebühr Restmüll

 

 

Leerungsgebühr 120 l Behälter

5,08 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 4

 

 

Leerungsgebühr 240 l Behälter

9,63 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 4

 

 

Leerungsgebühr 1100 l Behälter

42,21 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 8

 

 

Leerungsgebühr Biomüll

 

 

Leerungsgebühr 120 l Behälter

6,14 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 9

 

 

Leerungsgebühr 240 l Behälter

11,86 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 9

 

 

Behälteränderungsgebühr

 

 

Stell-, Hol- oder Tauschvorgang je Abfallgefäß

31,35 EUR

 

Restmüllsack

 

 

70 l, je Stück

7,34 EUR

Sperrmüll

Anmeldung unter Telefon 0800 7242115

kostenlos

Elektroschrott

Anmeldung unter Telefon 0800 7242115

kostenlos

Sondermüll

Kleinmengensammlung - Termine und Abholorte lt. Infoblatt
Abfallentsorgung

kostenlos

Wassergebühren

Grundgebühr (monatlich)

abhängig vom installierten Hauptzähler

netto: ab 6,00 EUR

brutto: ab 6,42 EUR

 

Mengengebühr:

je m³ Frischwasserbezug

netto: 4,30 EUR

brutto: 4,60 EUR

Schmutzwassergebühren

je m³ Frischwasserbezug bei
zentraler Abwasserreinigung
(§§ 28, 29 Entwässerungssatzung)

4,60 EUR

Niederschlagswasser

je m² nach § 26 der Entwässerungssatzung
ermittelter Fläche

0,89 EUR

Abwassergebühren

für die Entleerung von geschlossenen Gruben, je m³
(§ 30 Entwässerungssatzung)

24,57 EUR