Auf einen Blick
Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist grundsätzlich nicht zulässig.
Im Rahmen einer geordneten Entsorgung werden pflanzliche Abfälle zu Kompost verarbeitet, der im Garten- und Landschaftsbau sowie der Landwirtschaft als organischer Dünger weiterverwendet wird. Vereinzelt können holzige Pflanzenabfälle auch separat erfasst und zu Brennstoff für Biomassekraftwerke aufbereitet werden.
Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PflAbfV HE)
vom 17. März 1975 (GVBl IS. 48) In der geltenden Fassung: Die Verordnung finden Sie hier.
In Ausnahmefällen kann eine Erlaubnis erteilt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Ordnungsamt unter der Rufnummer 06081 1025-3215 oder per E-Mail an ordnungsamt(@)neu-anspach.de