Verfahrensschritte im Bauantragsverfahren
Nach der Novellierung der Hessischen Bauordnung Hessische Bauordnung (HBO 2018) muss unterschieden werden zwischen:
- genehmigungsfreien Vorhaben nach § 63 HBO, die keiner Baugenehmigung bedürfen, jedoch mittels Bauzeichnungen und einem Antragsformular der Gemeinde anzuzeigen sind,
- genehmigungsfreien Vorhaben nach § 64 HBO, die ebenfalls keiner Baugenehmigung bedürfen und im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes liegen (sog. Genehmigungsfreistellung),
- genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Bauantrag erforderlich)
Bauberatung
Vor Antragstellung ist es empfehlenswert, das kostenlose Angebot der Gemeinde Grävenwiesbach zu nutzen und alle offenen Fragen bei der Bauberatung zu klären. Hier kann geklärt werden, ob und in welchem Umfang gebaut werden darf, hier können Sie erfahren, ob ein Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedarf oder ob es genehmigungsfrei ist, bzw. als Genehmigungsfreistellung laufen kann. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bauamt Grävenwiesbach: Bauamt Grävenwiesbach
Bahnhofsweg 2a
Telefon 06086 9611- 60
Telefax 06086 9611-51
bauamt(@)graevenwiesbach.de Sprechstunden jeweils: Mo, Mi, Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Di 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Antragstellung
Wie stelle ich den Antrag bei welchem Verfahren?
- Beim genehmigungsfreien Vorhaben nach § 63 HBO
Genehmigungsfreie Vorhaben sind unter Vorlage der Bauzeichnungen der Gemeinde anzuzeigen. - Beim genehmigungsfreien Vorhaben nach § 64 HBO, die im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes liegen
Genehmigungsfreistellungen sind in einfacher Ausfertigung (Bauzeichnungen und Entwässerungspläne) an das Kreisbauamt in Bad Homburg zu schicken. - Beim genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Bauantragsverfahren)
Der Bauantrag wird beim Kreisbauamt in Bad Homburg eingereicht, und zwar in 4-facher Ausfertigung. Bitte fügen Sie auch Entwässerungsunterlagen in 4-facher Ausfertigung hinzu.
Formulare
Formulare stehen auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Verfügung:
wirtschaft.hessen.de/wohnen-bauen/bauvorschriften/dokumente-und-vordrucke
Bei Unklarheiten bei der Auswahl der richtigen Formulare steht Ihnen ebenfalls das Bauamt der Gemeinde Grävenwiesbach zur Verfügung. Auch hier sind selbstverständlich Formulare erhältlich.
Weitere Verfahrensschritte beim genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Bauantragsverfahren)
Vorbereitung der Bauanträge
Sie beauftragen einen Architekten mit der Fertigung der Entwurfszeichnungen und der Fertigung des Bauantrages. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, ist von Fall zu Fall verschieden. Auskunft darüber gibt Ihnen die Bauaufsicht der Kreisbauamts Bad Homburg. Ein Bauantrag kann umso zügiger bearbeitet werden, je vollständiger die Unterlagen sind.
Bearbeitung des Bauantrages
Nach Eingang beim Kreisbauamt wird der Bauantrag aufgenommen und bearbeitet. Fehlende Unterlagen werden mit einer Fristsetzung nachgefordert. Nach einer ersten Bearbeitungsphase beim Kreisbauamt wird der Bauantrag an die zuständige Gemeinde, die Gemeinde Grävenwiesbach, geschickt. Auch hier erfolgt nach Eingang eine Bearbeitung in mehreren Schritten.
- Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit
- Einfügung ins Ortsbild und in die vorhandene Bebauung
- Überprüfung der Einhaltung des Bebauungsplanes
- Überprüfung der Anfahrbarkeit des Grundstücks und der Anzahl der geforderten Stellplätze
- Überprüfung der Grünplanung
- Überprüfung der Entwässerungsplanung
Nach Prüfung wird der bearbeitete Bauantrag zum Kreisbauamt in Bad Homburg v. d. H. zurückgeschickt. Dort erfolgt nach einer abschließenden Bearbeitungszeit die Entscheidung über die Baugenehmigung. Bis zur Erteilung der Baugenehmigung sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten rechnen.
Mit längeren Bearbeitungszeiten ist zu rechnen, wenn:
- die Unterlagen unvollständig sind
- Abweichungen vom Bebauungsplan vorliegen
- bei Vorhaben, die sich nicht in die Umgebung einfügen, Pläne geändert werden müssen.
Sollten in irgendeiner Phase des Bauantragsverfahrens oder auch im Vorfeld Fragen auftreten, erhalten Sie jederzeit Auskunft beim Bauamt der Gemeinde Grävenwiesbach.
Baulasten
Auskünfte auf dem Baulastenverzeichnis Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können ausschließlich bei der Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises in Bad Homburg schriftlich beantragt werden. Hierzu ist unter Nachweis des berechtigten Interesses ein formeller Antrag zu stellen. Telefonauskünfte werden nicht erteilt. Anfragen sind zu richten an:
Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1 - 5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Bereich Baulasten
Telefon: 06172/999-6315
Telefax: 06172/999-9830
E-Mail: baulasten@hochtaunuskreis.de
Bereich Baulastenauskunft
Telefon: 06172/999-6328
Telefax: 06172/999-9830
E-Mail: baulastenauskunft@hochtaunuskreis.de