Regionaler Flächennutzungsplan
Regionaler Flächennutzungsplanes und dessen Änderungen
Nach der Novellierung des Baugesetzbuches 2017 sind nunmehr die Kommunen verpflichtet, die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, die im Zusammenhang mit einer Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes stehen, auch auf den Internetseiten des Regionalverbandes und des Landes zu veröffentlichen.
In diesem Zusammenhang wurden die Kommunen weiterhin verpflichtet, auf Ihrer Internetseite einen Link auf das Beteiligungsangebot zu aktuellen Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes einzustellen. Nachstehend der Link:
www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren
Folgend der Link zur Internetseite zum Regionalen Flächennutzungsplan 2010 und dessen rechtskräftigen Änderungsverfahren: